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    Der Steuerberater Ihres Vertrauens in Langenau und Umgebung

Testamentsvollstreckung

Durch unsere meist sehr langjährige persönliche Beratung unserer Mandanten, sind wir der ideale Partner für eine Testamentsvollstreckung.

Aufgrund der über den Tod des Mandanten hinausreichenden Verschwiegenheitspflicht und des verantwortungsbewussten Umgangs mit den Kenntnissen über die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, können Sie uns beruhigt die Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung anvertrauen. Als unabhängige Dritte handeln wir frei von Emotionen im Sinne des Erblassers.

Hierbei halten wir uns an folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Auskunft- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben
  • Erfüllung von vereinbarten Auflagen und Vermächtnissen
  • Verwertung des Nachlasses
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Schutz von minderjährigen Erben